Fördermöglichkeiten Fenster

Energieeinsparung mit innovativer Fenstertechnologie

Die Integration innovativer Fenstertechnologie zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden gewinnt zunehmend an Relevanz – und das keineswegs ohne Grund: Bis zu 25 Prozent der Wärmeverluste in einem Einfamilienhaus werden allein über Fenster verursacht. 

Fenster dienen nicht nur als Verbindung zwischen Innen- und Außenräumen, sondern beeinflussen entscheidend den Wärmehaushalt, Komfort und die ökologische Bilanz von Ihren Gebäuden. Mit innovative Fenstertechnologien reduzieren Sie den Energieverbrauch und die Betriebskosten, steigern den Wohnkomfort und tragen aktiv zum Klimaschutz bei. 

Die Bedeutung von Fenstern im Zusammenhang mit Wärmeschutz und der Minderung von Energieverlusten ist daher von entscheidender Bedeutung. Beispielsweise kann der Austausch von Ihren 15 Jahre alten Fenstern eine Reduzierung der Wärmeverluste um über 40 Prozent bewirken.

Nutzen Sie unseren Energiesparrechner, um auf einfache und schnelle Weise zu berechnen, wie viel Geld und CO2 Sie in den kommenden Jahren einsparen können.

Hier geht’s zum Kalkulationstool 

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Fördermöglichkeiten für den Austausch von Fenstern

In Deutschland stehen diverse Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die Ihnen erhebliche Einsparungen ermöglichen, sei es bei der energetischen Modernisierung, Neubauten oder Einzelmaßnahmen wie dem Austausch von Fenstern. Beschäftigen Sie sich derzeit mit neuen Fenstern oder einem Fensteraustausch? Dann sollten Sie die bestehenden Fördermittel nicht außer Acht lassen: 

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG):

Seit dem Jahr 2021 werden die bisherigen Förderprogramme des Bundes, darunter auch die KfW-Förderung, unter dem Dach der BEG gebündelt. Die Fördergrundlage ist dabei die energetische Sanierung. Sie erhalten bis zu 12.000 Euro, der Zuschuss darf aber 20 Prozent der förderfähigen Kosten nicht übersteigen. Sind Sie an einem Kredit interessiert, bietet Ihnen das BAFA im Rahmen dieses Förderprodukts bis zu 60.000 Euro an. Der Tilgungszuschuss ist inklusive.

KfW-Förderung:

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet attraktive Förderprogramme für energetische Sanierungen an. Den Zuschuss gewährt die KfW für die Sanierung des gesamten Hauses zum Effizienzhaus. Sie erhalten bis zu 75.000 Euro und nicht mehr als 50 Prozent der förderfähigen Kosten (max. 150.000 Euro). Oder es handelt sich um einen Kredit, gewährt für die Durchführung einer Einzelmaßnahme. Sie erhalten bis zu 60.000 Euro, inklusive 20 Prozent Tilgungszuschuss (max. 12.000 Euro).

Förderung der Bundesländer:

Zusätzlich zu den bundesweiten Förderprogrammen bieten viele Bundesländer eigene Unterstützungsmöglichkeiten an. Die genauen Förderprogramme und -bedingungen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. Es lohnt sich, bei den zuständigen Landesämtern, Energieagenturen oder kommunalen Behörden nach regionalen Förderungen für Fenster zu erkunden.

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Kosten für die Energieberatung

Wenn die Nutzung von Förderangeboten Teil Ihrer Kalkulation ist, sollten Sie die Kosten für die Energieberatung miteinrechnen. Gehen Sie davon aus, dass für die Begleitung und Beratung durch einen zertifizierten Energieberater Kosten in Höhe von leicht mehreren Hundert Euro entstehen. Umgehen können Sie diese nicht, denn für die Inanspruchnahme von Förderungsangeboten durch die BAFA zum Beispiel ist der Energieberater verpflichtend. Diese Kosten selbst wiederum sind förderfähig - Sie erhalten bis zu 50 Prozent der Kosten im Rahmen des Programms BAFA BEG. 

Kosten für die Energieberatung

Welche Voraussetzungen sehen die Förderprogramme vor?

Damit Ihre neuen Fenster tatsächlich förderungswürdig sind, müssen sie technische Mindestanforderungen erfüllen. Dabei geht es um den energetisch wichtigen Wärmedurchgangskoeffizienten oder U-Wert, der beschreibt, wie viel Raumwärme durch das Fenster nach außen gelangt. Je niedriger der Wert ist, desto besser ist der Wärmeschutz.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für neue Fenster einen Wert von höchstens 1,3 W/(m²k) vor. Dachflächenfenster dürfen einen U-Wert von 1,4 W/(m²k) haben. KfW und BAFA haben allerdings strengere Anforderungen: Wollen Sie ein Förderprogramm nutzen, dürfen Ihre Fenster lediglich einen U-Wert von 0,95 W/m²K aufweisen. Für Dachfenster gilt eine Grenze von 1,0 W/m²K.

Fördermittel-Assistent des Verbands Fenster und Fassade

Der Fördermittel-Assistent des VFF zeigt tagesaktuell und detailliert, welche Förderangebot für Ihre individuelles Bauvorhaben infrage kommen:

Hier geht’s zum Fördermittel-Assistenten 

Steuerliche Anreize von energetischen Sanierungsmaßnahmen


In Deutschland können Sie die energetischen Sanierungsmaßnahmen, einschließlich des Fensteraustauschs, steuerlich absetzten. Hierbei können Sie sowohl die Materialkosten als auch die Handwerkerleistungen geltend machen.

Die Steuerermäßigung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Im Jahr der energetischen Maßnahmen: 7% auf die Aufwendungen (max. 14.000 €)
  • Im folgenden Jahr: 7% auf die Aufwendungen (max. 14.000 €)
  • Im dritten Jahr: 6% auf die Aufwendungen (max. 12.000 €)

Insgesamt können Sie also 20%, maximal jedoch 40.000 € innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren zurückerhalten. Den Antrag können Sie einfach über die jährliche Einkommenssteuererklärung stellen. Ein Förderantrag und eine Bestätigung der zuständigen Behörde ist hierbei nicht notwendig.

Die genauen steuerlichen Regelungen sollten zusätzlich mit einem Steuerberater oder der zuständigen Finanzbehörde abgeklärt werden.

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