KfW-Förderungen für Bestandsgebäude
Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u.a. können für Gebäude sowohl bei Ihrer Hausbank zinsvergünstigte Darlehen beantragen als auch Einzelmaßnahmen und Einzelmaßnahmen-Kombinationen direkt bei der KfW-Bank. Das zu sanierende Gebäude muss vor dem 1.1.1995 baurechtlich von der zuständigen Baubehörde genehmigt worden sein. Zur Sanierung können die Förderklassen KfW Effizienzhaus 115, 100, 85, 70, 55 sowie die Einzelmaßnahmen aus dem KfW-Programm 152 und Zuschüsse aus dem KfW Programm 430 in Anspruch genommen werden. Bei der Sanierung stehen eine Vielzahl an Optionen für Bauherren zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Sie unter www.kfw.de.