Fenster und Denkmalschutz: Regeln, Rechte, Kunststofffenster

Wenn ein denkmalgeschütztes Gebäude weiterhin oder wieder aktiv genutzt werden soll, stehen sich Denkmalschutz und neue Fenster scheinbar unvereinbar gegenüber. Altbaufenster sanieren oder mit Denkmalschutz Fenstern erneuern, um Energiesparmaßnahmen umzusetzen und einem alten Gebäude einen frischen Touch zu verleihen, ist gar nicht so einfach. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie zahlreiche behördliche Hürden bewältigen, um Denkmalschutz und neue Fenster zu vereinen, gegebenenfalls sogar daran scheitern und schließlich nach Alternativen für die Sanierung suchen müssen. Welche Gründe es gibt, neue Fenster trotz Denkmalschutz einzubauen, was bei dem Genehmigungsprozess beachtet werden muss und wie man im Detail vorgehen sollten, erklären wir im folgenden Text.

Fenstertausch bei denkmalgeschützten Gebäuden – Gründe und Regeln

Neue Fenster einbauen im Altbau gestaltet sich nicht leicht. Hausbesitzern ist es nämlich nicht freigestellt, den Denkmalschutz für neue Fenster einfach zu umgehen. Nicht genehmigte bauliche Veränderungen an historischen Gebäuden können sogar hohe Strafen bzw. einen kostspieligen Rückbau der eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen. Das schließt denkmalgeschützte Fenster mit ein. Denkmalschutz loswerden ist also keine Option. Ganz im Gegenteil. Um an dieser Stelle eine Lösung und eine Balance zwischen den behördlichen Vorgaben zum Denkmalschutz, neuen Fenstern oder anderen notwendigen Sanierungen zu finden, ist eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden unerlässlich.



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Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, welche U-Werte für ein Gebäude gelten, also wie viel Wärme (gemessen in Watt) pro Quadratmeter ins Freie entweichen darf. Für Wohnhäuser sind die Vorschriften bezüglich Dichtigkeit und Wärmeschutz wesentlich strenger als für Gebäude, die in der Regel weniger geheizt und nur während bestimmter Zeitperioden genutzt werden.

Der Denkmalschutz verlangt dagegen, dass nach einer Sanierung der historische Charakter eines Gebäudes erhalten bleibt. Wie das letztendlich auszusehen hat – und das schließt Denkmalschutz und neue Fenster mit ein –, liegt im Ermessen der entsprechenden Behörde im jeweiligen Bundesland. Es hängt aber auch von den individuellen Gebäuden ab.

Gelegentlich sind nur gewisse Bestandteile eines Hauses geschützt. Theoretisch kann ein Denkmalschutz neue Fenster ausschließen, wenn historisch erhaltenswerte Fenster bereits vorhanden sind, die nicht erneuert werden dürfen. Manche Gebäude unterliegen auch in ihrer Gesamtheit einem sogenannten Ensembleschutz. Hier gilt es, sich Alternativen zu überlegen, weil Denkmalschutz und neue Fenster sich gegenseitig ausschließen. Umso wichtiger ist, sich im Vorhinein über den Zustand und den Denkmalschutzstatus eines Gebäudes zu informieren, um eine Kollision zwischen Denkmalschutz und neuen Fenstern zu verhindern.

Fernster erneuern vs. sanieren – was bei Denkmalschutz Sinn macht

Möchten Sie Denkmalschutz Fenster erneuern oder sanieren, müssen Sie also zahlreiche Auflagen erfüllen. Sämtliche Sanierungen müssen extra genehmigt werden. Denkmalschutz Fenster austauschen bzw. die Vereinigung zwischen Denkmalschutz und neuen Fenstern ist demnach kaum realistisch. Alte Fenster müssen so weit wie möglich erhalten bleiben, während sie gleichzeitig modernen Klimaschutzverordnungen entsprechen sollen. Ein professioneller Fachplaner kann Hausbesitzer dabei unterstützen, alle Schäden am alten Fenster aufzunehmen, eine energetische Analyse vorzunehmen und basierend darauf einen für die Genehmig ungen erforderlichen Sanierungsplan zu erstellen. Segnet der zuständige Denkmalpfleger den Plan ab, kann mit der Sanierung begonnen werden.

Wenn die Behörde bezüglich Denkmalschutzes und neuen Fenstern etwas mehr Spielraum zugesteht, lohnt es sich über Denkmalschutz Holzfenster oder Kunststofffenster nachzudenken. Insbesondere Letztere sind wesentlich kostengünstiger und ahmen das Originalfenster überzeugend nach. Dennoch können sie den Wert einer Immobilie mindern. Alternativen sind Vorfenster oder Aufdopplung durch einen weiteren Fensterflügel im Innenraum oder eine Erneuerung der Dichtung, um Probleme mit dem Denkmalschutz aufgrund neuer Fenster zu vermeiden.


Kunststofffenster im Denkmalschutz – Vorteile, Nachteile und Regeln

Auch wenn sich neue Fenster wegen Denkmalschutzes nur schwer umsetzen lassen, sind Denkmalschutz Kunststofffenster dank der industriellen Massenherstellung oft kostengünstiger. Wenn sie mit einer Holzdekorfolie ausgestattet werden, sind sie aus der Ferne kaum vom Original zu unterscheiden. Die PVC-Folien sind wetter- und witterungsbeständig und können deswegen eine veritable Alternative zu Holzfenstern darstellen, um Denkmalschutz und neue Fenster miteinander zu einem ästhetischen Augenmerk zu vereinen.

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Aus diesen Gründen können Denkmalschutz Kunststofffenster zulässig sein

Denkmalschutzbehörden entscheiden letztendlich über Denkmalschutz und neue Fenster bzw. schreiben vor, welche Sanierungsmaßnahmen möglich, machbar und erforderlich sind und ob Kunststofffenster einbauen im Altbau überhaupt zulässig ist. Um eine vorherige Abstimmung kommen Hausbesitzer also nicht herum. Dabei untersucht ein zuständiger Prüfer zunächst, ob das bereits eingebaute Material historisch wertvoll ist und ob es erhalten werden kann oder muss. Wenn das der Fall ist, wird anhand von Zeichnungen geprüft, wie die alten Fenster früher aussahen. Auf dieser Grundlage entstehen schließlich spezifische Anforderungen und Auflagen, die der Hausherr erfüllen muss. In diesem Szenario schließt der Denkmalschutz neue Fenster also aus und es wird äußerst schwierig, eine Genehmigung zu erhalten, mit der Hausbesitzer Kunststofffenster im Altbau einbauen können.

Suchen Sie nach weiteren Informationen bezüglich des Denkmalschutzes und neuen Fenstern, Sanierungen oder Erneuerungen? Dann kontaktieren Sie einen Fachbetrieb in Ihrer Nähe.
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