Fenstertausch bei denkmalgeschützten Gebäuden – Gründe und Regeln
Neue Fenster einbauen im Altbau gestaltet sich nicht leicht. Hausbesitzern ist es nämlich nicht freigestellt, den Denkmalschutz für neue Fenster einfach zu umgehen. Nicht genehmigte bauliche Veränderungen an historischen Gebäuden können sogar hohe Strafen bzw. einen kostspieligen Rückbau der eingeleiteten Sanierungsmaßnahmen nach sich ziehen. Das schließt denkmalgeschützte Fenster mit ein. Denkmalschutz loswerden ist also keine Option. Ganz im Gegenteil. Um an dieser Stelle eine Lösung und eine Balance zwischen den behördlichen Vorgaben zum Denkmalschutz, neuen Fenstern oder anderen notwendigen Sanierungen zu finden, ist eine Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden unerlässlich.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, welche
U-Werte für ein Gebäude gelten, also wie viel Wärme (gemessen in Watt) pro Quadratmeter ins Freie entweichen darf. Für Wohnhäuser sind die Vorschriften bezüglich Dichtigkeit und Wärmeschutz wesentlich strenger als für Gebäude, die in der Regel weniger geheizt und nur während bestimmter Zeitperioden genutzt werden.
Der Denkmalschutz verlangt dagegen, dass nach einer Sanierung der historische Charakter eines Gebäudes erhalten bleibt. Wie das letztendlich auszusehen hat – und das schließt Denkmalschutz und neue Fenster mit ein –, liegt im Ermessen der entsprechenden Behörde im jeweiligen Bundesland. Es hängt aber auch von den individuellen Gebäuden ab.
Gelegentlich sind nur gewisse Bestandteile eines Hauses geschützt. Theoretisch kann ein Denkmalschutz neue Fenster ausschließen, wenn historisch erhaltenswerte Fenster bereits vorhanden sind, die nicht erneuert werden dürfen. Manche Gebäude unterliegen auch in ihrer Gesamtheit einem sogenannten Ensembleschutz. Hier gilt es, sich Alternativen zu überlegen, weil Denkmalschutz und neue Fenster sich gegenseitig ausschließen. Umso wichtiger ist, sich im Vorhinein über den Zustand und den Denkmalschutzstatus eines Gebäudes zu informieren, um eine Kollision zwischen Denkmalschutz und neuen Fenstern zu verhindern.