Welche Produkte benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung?
Wie bereits zuvor erwähnt, sieht die deutsche Musterbauordnung immer dann eine gesonderte Baustoffzulassung vor, wenn ein Produkt in die Gruppe der „nicht geregelten Baustoffe“ fällt. In dem Fall gibt es nämlich weder langjährige Erfahrungswerte noch branchenweit anerkannte Regeln der Technik oder gar offizielle Normen, die garantieren, dass die Verwendung des meist neuen und innovativen Produkts sicher ist.
Über Baustoffe, die nach DIN-Norm zertifiziert wurden, müssen Sie sich keine Gedanken machen. Möchten Sie allerdings innovative Produkte wie das Dielen aus Holz-Kunststoff-Material (WPC) für Ihre freitragenden Balkone verwenden, achten Sie bei der Auswahl immer auf die entsprechenden Kennzeichnungen zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung oder allgemeinen Bauartgenehmigung (Ü oder CE).
Bildquelle: wissenwiki.de
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