Die Lüftungsnorm DIN 1946-6

Die Frischluftzufuhr in Wohnräumen und Gebäuden gewinnt vor allem durch die modernen, energieeffizienten Bauweisen eine immer größere Bedeutung. Deshalb wurde im Mai 2009 nach längerer Überarbeitungsphase eine aktualisierte Version der Lüftungsnorm DIN 1946-6 veröffentlicht. Die Ziele der Lüftungsnormen konzentrieren sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:
  • Festlegung von Grenzwerten und Berechnungsmethoden für die notwendigen Mindestanforderungen beim Luftaustausch
  • Bestimmung eines Nachweisverfahrens (das Lüftungskonzept), um festzustellen, ob für ein Gebäude eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist oder nicht 
  • Mit Hilfe des Lüftungskonzepts soll ebenfalls ermittelt werden, wie die lüftungstechnische Maßnahme umzusetzen ist: manuell durch den Nutzer selbst, oder mit Hilfe einer Lüftungsanlage

Wann ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zu erstellen?

Die Energieeinsparverordnung verweist im § 6 darauf, dass grundsätzlich für alle Neubauten ein Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6 zu erstellen ist. Im Falle einer Renovierung muss ebenfalls ein Lüftungskonzept erstellt werden, wenn bei Ein- und Mehrfamilienhäusern mehr als 1/3 aller Fenster ausgetauscht werden oder mehr als 1/3 der Dachfläche neu gedämmt wird. Das Lüftungskonzept fällt in den Verantwortungsbereich des Bauherren und muss grundsätzlich von diesem in Auftrag gegeben werden.

Kernstück der DIN 1946-6: Unterscheidung von vier Lüftungsstufen

1. Lüftung zum Feuchteschutz

Diese Lüftungsstufe soll eine ausreichende Lüftung des Gebäudes in Abhängigkeit des jeweiligen Wärmeschutzniveaus gewährleisten. Ziel ist die Vermeidung von Bauschäden durch Feuchtigkeit auch bei zeitweiliger Abwesenheit der Bewohner und reduzierten Feuchtelasten. Diese Lüftung muss also ständig und nutzerunabhängig sicher gestellt sein.

2. Reduzierte Lüftung 

Auch diese Stufe ist weitestgehend nutzerunabhängig. Hier soll gewährleistet werden, dass bei kurzfristiger Abwesenheit der Bewohner (Arbeit etc.) der hygienische Mindeststandard und Bautenschutz erfüllt wird.

3. Nennlüftung

Bei normaler Nutzung der Wohnung beschreibt die Nennlüftung die notwendige Luftzufuhr zur Einhaltung hygienischer und gesundheitlicher Standards sowie zum Bautenschutz. Die Nennlüftung kann den Bewohner durch Fensterlüftung teilweise aktiv mit einbeziehen.

4. Intensivlüftung 

Durch die Intensivlüftung sollen Lastspitzen durch Kochen, Waschen etc. abgebaut werden. Auch hier kann der Nutzer mit aktiver Fensterlüftung mit eingerechnet werden.

In die Berechnungsgrundlagen der Lüftungsstufen nach DIN 1946-6 fließen der Dämmstandard und die Lage des Gebäudes mit ein. Damit werden Undichtheiten in der Gebäudehülle erfasst, zu erwartende Belastungen anhand der Wohnfläche berücksichtigt und die natürliche Luftinfiltration aufgrund der Windbelastung geschätzt. 

Ist dem erstellten Lüftungskonzept zufolge die natürliche Luftzufuhr nicht ausreichend um die Lüftung zum Feuchteschutz zu garantieren, müssen seitens der verantwortlichen Planer zusätzliche lüftungstechnische Maßnahmen (LtM) vorgesehen werden.

Zusätzlich bietet die neue DIN 1946-6 in entscheidenden Punkten für die Planer Rechtssicherheit. Dennoch bleiben auch hier einige Punkte unberücksichtigt. So kann nicht eindeutig festgelegt werden, in welchem Ausmaß eine aktive Fensterlüftung einem ganztätig berufstätigen Bewohner zuzumuten ist. Auch die Berücksichtigung verschiedener Gesamtwetterlagen, bspw. milde Winter oder Übergangsjahreszeiten ist problematisch, da bei manchen Witterungsverhältnissen oder bei starken Temperaturschwankungen täglich ein mehrfacher kompletter Luftaustausch notwendig sein kann.

Wer darf Lüftungskonzepte nach der Lüftungsnorm DIN 1946-6 erstellen

Jeder Fachmann, der lüftungstechnische Maßnahmen oder Instandhaltungen plant und ausführt oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist, kann ein Lüftungskonzept erstellen. Planungstools für ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 sind auch im Internet erhältlich (bspw.: www.wohnungslueftung-ev.de).

Das Lüftungskonzept fällt in den Verantwortungsbereich des Bauherren und muss grundsätzlich von diesem in Auftrag gegeben werden. 

Tipps und weitere Informationen zur aktiven Wohnraumlüftung finden Sie auf unserer Info-Seite Fensterlüftung.

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